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   VG Mainz, 12.06.2003 - 7 L 314/03.MZ   

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https://dejure.org/2003,24540
VG Mainz, 12.06.2003 - 7 L 314/03.MZ (https://dejure.org/2003,24540)
VG Mainz, Entscheidung vom 12.06.2003 - 7 L 314/03.MZ (https://dejure.org/2003,24540)
VG Mainz, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 7 L 314/03.MZ (https://dejure.org/2003,24540)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit Tiefgarage, Büroräumen und Gastronomie; Liegen des Bauvorhabens in einem durch Bebauungsplan als Kerngebiet festgesetztes Gebiet; Prüfung eines Verstoßes gegen Festsetzungen eines Bebauungsplanes ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1999 - 8 A 10951/99

    Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften

    Auszug aus VG Mainz, 12.06.2003 - 7 L 314/03
    Soweit die Antragsteller durch das Vorhaben der Beigeladenen eine Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung und Besonnung ihrer Wohneinheiten besorgen sollten, wird ihrem Schutz insoweit durch die Regelungen des Abstandsflächenrechts Genüge getan, die das Gebot der Rücksichtnahme in Bezug auf die durch § 8 LBauO geschützten Belange - ausreichende Belichtung und Belüftung der Grundstücke, Gewährleistung eines effektiven Brandschutzes sowie Verwirklichung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. November 1999 - 8 B 12089/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 580, 581) - konkretisieren.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der

    Auszug aus VG Mainz, 12.06.2003 - 7 L 314/03
    Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse der Beigeladenen an der sofortigen Ausnutzung der ihr erteilten Baugenehmigung - wie es in der durch § 212 a BauGB getroffenen Wertung zum Ausdruck kommt - Vorrang vor dem Interesse der Antragsteller, die aufschiebende Wirkung ihres gegen die Baugenehmigung eingelegten Widerspruchs anzuordnen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz. Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
  • VGH Hessen, 17.11.2000 - 4 TG 3518/00

    Nebenbestimmung in Baugenehmigung für Einkaufszentrum - Beschränkung des

    Auszug aus VG Mainz, 12.06.2003 - 7 L 314/03
    In Kerngebieten sind großflächige Einkaufszentren nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zulässig (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 17. November 2000 - 4 TG 3518/00 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. April 1979 - 7 a NE 26/78 -, juris; Bielenberg in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGBKommentar, Bd. 5, Stand: Januar 2003, § 7 BauNVO Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1997 - 1 L 139/96
    Auszug aus VG Mainz, 12.06.2003 - 7 L 314/03
    Denn eine erdrückende Wirkung mit der Folge der Rücksichtslosigkeit kann erst in den Fällen angenommen werden, in denen durch die neue, genehmigte Anlage für Nachbargrundstücke eine Abriegelungswirkung oder das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht, oder in den Fällen einer "Gefängnishofsituation" (vgl. hierzu: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04. September 1997 - 1 L 139/96 -, juris, m.w.N.); allein der Umstand, dass die neue genehmigte bauliche Anlage gegenüber den Nachbargrundstücken höher ist oder eine größere Bautiefe aufweist, führt nicht zwangsläufig zu einer erdrückenden Wirkung (vgl. VG Mainz, Urteil vom 27. November 2001 - 3 K 394/01.MZ; Beschluss vom 02. April 2003 - 7 L 243/03.MZ -).
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